Hausärztliche Gemeinschaftspraxis  
Pattensen 

Aufgrund zahlreicher Nachfragen und wiederholter Diskussionen in unseren Räumen, hier ein paar Informationen zum Thema Atteste:


Mit Ausnahme der normalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt: 

Sämtliche Atteste (für die Schule, eine Versicherung, den Sportverein, das Gericht o.ä.) sind kostenpflichtig. Das ist so von Seiten des Gesetzgebers vorgeschrieben und die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. 

Diese Kosten werden von uns in Rechnung gestellt und sind vom Patienten zu tragen.

Für eine Bescheinigung bei Fernbleiben von der Schule wegen einer Erkrankung ist eine Kontaktaufnahme am Morgen (!) des betreffenden Schultages/des ersten Krankheitstages erforderlich. Wenn wir telefonisch nicht erreichbar sind, kann man uns gerne morgens eine Mail schreiben oder vormittags zu Sprechzeiten in der Praxis vorbeikommen. "Nicht erreicht" ist kein Grund, eine nachträgliche Bescheinigung einzufordern.

Eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (zB für die Schule oder Uni) kann NUR mit persönlicher Vorstellung am Prüfungstag ausgestellt werden. Dies kann nicht telefonisch oder nachträglich erfolgen!



 
 
 
 
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