Hausärztliche Gemeinschaftspraxis  
Pattensen 

.Corona

Covid  19 - Coronamaßnahmen der Praxis

Um Ansteckungen in der Praxis zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Regeln:

In unserer Praxis gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Bitte tragen Sie zum Selbstschutz und zum Schutz der anderen Anwesenden bereits im Vorraum eine FFP2-Maske.

- Mit Infektsymptomen nicht unangemeldet die Praxis betreten.

Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder mit etwas Vorlauf per Email, damit wir Ihnen eine geeignete Uhrzeit für Ihren Besuch nennen können.

- Nachmittags können wir keine PatientInnen mit Infektsymptomen behandeln.

Sollten Sie bereits einen Termin für die Nachmittagssprechstunde haben aber nun erkältet sein, sagen Sie bitte den Termin ab und vereinbaren gegebenenfalls eine Vorstellung in der Infektsprechstunde am Vormittag.

- PatientInnen mit Infekten werden von uns je nach Lage der Pandemie unter Umständen auf der Gebäuderückseite am Fenster (s. Foto oben) untersucht. Wenn wir Sie dorthin bitten, achten Sie auf ausreichenden Abstand zu anderen Wartenden. Halten Sie bitte auch Abstand zu der Person ein, die gerade mit uns spricht, um uns zu ermöglichen, ungestört das Gespräch zu führen.

Wir wissen dass das Warten im Freien bei schlechter Witterung nicht ideal ist. Wir sehen im Sinne des Infektionsschutzes bei unseren Räumlichkeiten derzeit aber keine andere Möglichkeit. Sie können selbstverständlich gerne im Auto warten bis das oben markierte Fenster von uns geöffnet wird. 

Um die Wartezeiten zu verkürzen, können Sie uns unterstützen: 

  • Halten Sie bitte Ihre Versichertenkarte bereit. 
  • Falls wir nicht bereits am Telefon die Daten zu Ihrem Corona-Impfstatus vollständig erfasst haben, halten Sie bitte das Datum der letzten Impfung sowie den Namen den verwendeten Impfstoffes bereit. 
  • Bitte haben Sie Ihre aktuelle Telefonnummer parat, damit wir diese ggf. abgleichen können.

Vielen Dank!

Impfungen gegen COVID 19:


Es gelten die allgemeinen Regeln zu den Auffrischungsimpfungen.

Bitte lesen Sie auch zum Beispiel auf den Websites der STIKO (ständige Impfkommission) oder des RKI (Robert-Koch-Institus) nach.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen.


PCR und Schnelltests

PCR-Tests  können wir nur noch bei medizinischer Notwendigkeit durchführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ärzte im Einzelfall entscheiden, wann wir den Test für medizinisch erforderlich halten.


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an. 




 
 
 
 
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